Medikamente online bestellen

Medikamente online bestellenBestellen Sie jetzt Ihre Medikamente einfach online und sparen Sie viel Geld. Der seriöse online Medikamentenversand biete eine große Auswahl zu unschlagbaren Preisen. Egal ob Sie Arznei-Klassiker wie Asperin plus C, Paracetamol, Grippostad C Kapseln oder spezielle Medikamente online bestellen möchten, hier finden Sie alle Medikamente zu günstigen Preisen. Vergleichen Sie einfach in Ruhe und schauen Sie sich auch die Aktionen und Angebote an. Bestellen Sie Ihre Arzneimittel dabei bei einer geprüften und seriösen Apotheke – Wir helfen Ihnen dabei.

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Das Medikamente online bestellen bietet Vorteile

Aber das Medikamente online bestellen bringt noch weit mehr Vorteile außer nur dem günstigen Medikamentenpreis. So ist es viel einfacher und bequemer Medizin online zu bestellen. Außerdem sind online Versandapotheken meistens deutlich günstiger als die örtlichen Apotheken neben an und bieten Ihren Kunden spezielle Angebote.

Auch online wird ein Rezept für rezeptpflichtige Medikamente benötigt

Auch in online Apotheken ist das ohne Rezept bestellen natürlich nicht möglich. Aber für rezeptpflichtige Bestellungen bieten viele online Arzneiversande einen großen Extra-Bonus. So sparen Sie zusätzlich Geld bei einer online Bestellung von rezeptpflichtigen Medikamenten. Genau deshalb lohnt sich das Medikamente online bestellen besonders stark bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln und online Apotheken die diesen Rezept-Bonus anbieten. Der Rezept-Bonus bei der online Bestellung von rezeptpflichtigen Medikamenten wird jedoch mittlerweile von fast allen online Apotheken angeboten und gewährt. Bestellen Sie deshalb rezeptpflichtige Arzneimittel möglichst oft online.

Medikamente online nur bei gerpüften Apotheken bestellen

Zusätzlich sind die online Apotheken oft TÜV geprüft und deshalb sehr seriös und zu verlässlich. Diese ganzen, oben aufgeführten Vorteile bietet nur der Arzneimittel-Kauf bei einer online Apotheke. Bestellen Sie deswegen jetzt Ihre Arzneimittel nur noch online und profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen beim online Arzneiversand.

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Versandapotheken bieten ihren Kunden nicht nur die Möglichkeit zum günstigen Erwerb frei verkäuflicher beziehungsweise lediglich apothekenpflichtiger Arzneimittel und typischerweise in der Apotheke vertriebener weiterer Produkte. Sie ermöglichen vielmehr auch, Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente einzulösen.

Das gilt selbstverständlich auch für die wenigen Arzneimittel, die zwar grundsätzlich frei verkäuflich sind, bei einer Verschreibung durch den Arzt aber weiterhin von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

Die Gesellschaften der privaten Krankenversicherung übernehmen hingegen weiterhin die Kosten eines vom Arzt verordneten Arzneimittels, selbst wenn das Mitglied diese auch ohne Rezept in der Apotheke kaufen dürfte.

Für die Abwicklung der Online-Einlösung eines Arztrezeptes ist es aus rechtlichen Gründen von Bedeutung, ob das Mittel verschreibungspflichtig ist oder auch ohne ärztliche Verordnung abgegeben werden darf. Zudem gelten bei nahezu allen Online-Apotheken zwei Einschränkungen: Der Versand von Tierarzneimitteln ist gesetzlich generell untersagt. Das gilt nicht für Nahrungsergänzungsmittel für Tiere, sondern nur für ausgewiesene Arzneimittel. An die Abgabe von unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Arzneimitteln stellt der Gesetzgeber erhöhte Sicherheitsanforderungen, so dass so gut wie alle Online-Apotheken ihren Versand ablehnen. Selbstverständlich sind bei allen Rezepten die Vorlagefristen einzuhalten. Ausgenommen davon sind die Grünen Rezepte. Diese behalten ihre Gültigkeit dauerhaft und sind für die Bestellung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohnehin nicht erforderlich.

Rezepte einlösen für verschreibungspflichtige Medikamente

Jede Apotheke darf verschreibungspflichtige Medikamente nur ausliefern, wenn ihr das vom Arzt unterschriebene Originalrezept vorliegt. Das gilt für Mitglieder gesetzlicher und privater Krankenkassen gleichermaßen. Das Einscannen oder Faxen des Medikamentes reicht für den Versand nicht aus, da der Gesetzgeber ausdrücklich die Vorlage des Originalrezeptes in der Apotheke verlangt. Diese muss selbstverständlich nicht persönlich erfolgen, so dass der Postversand des Arztrezeptes an die Apotheke für die Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen ausreicht. Gesetzlich krankenversicherte Personen müssen einen Eigenanteil zahlen, sofern sie nicht von diesem befreit sind, nachdem sie das Überschreiten der Belastungsgrenze gegenüber der Krankenkasse nachgewiesen haben. Falls sie eine entsprechende Befreiung vorweisen, kennzeichnet in vielen Fällen der Arzt das Rezept entsprechend. Andernfalls können sie ihre Befreiungsbescheinigung auch in der Apotheke vorlegen. Als Vorlage reicht das Zusenden einer Kopie des Befreiungsausweises. Dieser gilt bis zum Ende des Kalenderjahres, sodass die einmalige Vorlage in der Versandapotheke ausreicht. Zum Teil sind Arzneimittel selbst zu bezahlen, obgleich sie verschreibungspflichtig sind.

Das gilt vor allem für hormonelle Verhütungsmittel, aber in der Regel auch für Mittel zur Potenzsteigerung. Bei diesen Medikamenten gilt ebenfalls die Vorlagepflicht der ärztlichen Verordnung, während die Bezahlung alleine durch den Besteller oder die Bestellerin erfolgt. Auf der anderen Seite gibt es auch Medikamente, bei welchen die Zuzahlungsverpflichtung entfällt. Das trifft bei den meisten Wirkstoffen auf das Medikament eines einzelnen Herstellers zu, so dass die Online-Apotheke einen Austausch gegenüber dem ursprünglich verordneten Medikament vornehmen darf. Häufig besteht hierzu sogar eine Verpflichtung, in anderen Fällen kann der Patient den entsprechenden Wunsch ausdrücklich äußern und auf diese Weise den Zuzahlungsbetrag einsparen. Viele Online-Apotheken stellen ihren Kunden auf Wunsch Freiumschläge für die Zusendung des ärztlichen Rezeptes bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Verfügung. Zudem ist es weitverbreitet, auf die Berechnung von Versandkosten zu verzichten, wenn die Lieferung mindestens ein verschreibungspflichtiges Medikament enthält. Aus diesem Grund geben Kunden bei der Bestellung der frei verkäuflichen oder lediglich apothekenpflichtigen Produkte an, dass sie zusätzlich ein Rezept einreichen werden. Die Online-Apotheke wartet mit dem Versand, bis das Originalrezept bei ihr eingegangen ist. Rabatte sind bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht statthaft. Die Online-Apotheke kann der Sendung allerdings Gratisproben kosmetischer Produkte oder von Nahrungsergänzungsmitteln beifügen.

Ein Rezept für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel oder Hilfsmittel einlösen

Rezepte für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen der Apotheke nur im Original zugehen, wenn eine gesetzliche Krankenkasse ausnahmsweise die Kosten trägt. Das gilt für einige Mittel bei ausgewählten Diagnosen. Private Krankenversicherer übernehmen die Kosten auch bei fehlender Verschreibungspflicht in den meisten Fällen. Ob sie die Vorlage des Originalrezeptes in der Apotheke verlangen, ist je nach Gesellschaft unterschiedlich geregelt. Rechtliche Einwendungen gegen den Versand der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel unmittelbar nach der Bestellung bestehen nicht. Grüne Rezepte dienen dazu, dass der Arzt dem Patienten unmissverständlich mitteilt, welches nicht auf Kassenkosten zu verschreibende Arzneimittel er empfiehlt. Ihre Vorlage in der Apotheke ist entbehrlich, da der Kunde die entsprechenden Mittel jederzeit auch ohne Rezept erhalten würde. Vorteilhaft ist allerdings, dass die steuerliche Anerkennung ungewöhnlich hoher Ausgaben für Medikamente die Vorlage quittierter Grüner Rezepte voraussetzt. Hilfsmittel werden sowohl durch gesetzliche als auch durch private Krankenkassen bezahlt, sind aber nahezu immer nicht verschreibungspflichtig. Aus diesem Grund darf die Online-Apotheke beziehungsweise das Online-Sanitätshaus die entsprechenden Produkte ohne Vorlage des Originalrezeptes versenden. Für die praktische Abwicklung ist es üblich, dass der Patient das Rezept einscannt oder zufaxt. Für die Abrechnung mit der gesetzlichen – in den meisten Fällen auch mit der privaten Krankenkasse – ist jedoch der Eingang der Originalverordnung, welche zudem anders als ein Rezept für Medikamente vom Arzt und vom Empfänger unterschrieben sein muss, erforderlich. Falls der Patient die ärztliche Verordnung nicht vereinbarungsgemäß an die Online-Apotheke oder an das Online-Sanitätshaus verschickt, berechnet dieses ihm nachträglich die gesamten Kosten. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und bei Hilfsmitteln ist die Apotheke in ihrer Preisgestaltung frei, so dass der Online-Kauf mit hohen Einsparungen verbunden ist.

Die Wahl einer festen Online-Apotheke bietet Vorteile

Der Patient kann bei jedem neuen Rezept eine andere Online-Apotheke wählen, bei welcher er die Verordnung einreicht. Die Entscheidung für eine feste Versandapotheke bietet jedoch nicht unerhebliche Vorteile für die Gesundheit. Verschiedene Medikamente können zueinander in Wechselwirkung treten oder sich in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigen. Wenn Patienten sowohl den Hausarzt als auch mehrere Fachärzte besuchen und von allen aufgesuchten Medizinern Medikamente verschrieben bekommen, hat oftmals nur die Apotheke einen Überblick über die vollständigen Verschreibungen. Idealerweise liegen dem Hausarzt zwar Behandlungsberichte seiner Kollegen vor. In der Praxis entfällt diese Kontrollmöglichkeit jedoch häufig, da Fachärzte den Hausarzt zumeist nur nach einer Überweisung, nicht aber beim direkten Aufsuchen durch den Patienten über die von ihnen getroffenen Maßnahmen und über die verordneten Mittel informieren. Da auch vom Patienten ohne ärztliche Verordnung erworbene frei verkäufliche Arzneimittel Wechselwirkungen mit vom Arzt verschriebenen Medikamenten aufweisen können, bietet es sich an, auch diese grundsätzlich bei der Stammapotheke im Internet zu bestellen.

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